Anlage 1
(zu § 4 Nr. 4a)

 

Lfd. Nr. Warenbezeichnung Zolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)
1 Kartoffeln, frisch oder gekühlt Position 0701
2 Oliven, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet Unterposition 0711 20
3 Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Positionen 0801 und 0802
4 Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert, entkoffeiniert Unterpositionen 0901 1100
und 0901 1200
5 Tee, auch aromatisiert Position 0902
6 Getreide Positionen 1001 bis 1005, 1007 und 1008
7 Rohreis (Paddy-Reis) Unterposition 1006 10
8 Ölsamen und ölhaltige Früchte Positionen 1201 bis 1207
9 Pflanzliche Fette und Öle und deren Fraktionen, roh, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Positionen 1507 bis 1515
10 Rohzucker Unterpositionen 1701 11 und 1701 12
11 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet Position 1801
12 Mineralöle (einschließlich Propan und Butan sowie Rohöle aus Erdöl) Positionen 2709, 2710, Unterpositionen 2711 12 und 2711 13
13 Erzeugnisse der chemischen Industrie Kapitel 28 und 29
14 Kautschuk, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen Positionen 4001 und 4002
15 Chemische Halbstoffe aus Holz, ausgenommen solche zum Auflösen; Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt Positionen 4703 bis 4705
16 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt Position 5101
17 Silber, in Rohform oder Pulver aus Position 7106
18 Gold, in Rohform oder als Pulver, zu nicht monetären Zwecken Unterpositionen 7108 1100 und 7108 1200
19 Platin, in Rohform oder als Pulver Position 7110
20 Eisen- und Stahlerzeugnisse Positionen 7207 bis 7212, 7216, 7219, 7220, 7225 und 7226
21 Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform; Kupfervorlegierungen; Draht aus Kupfer Positionen 7402, 7403, 7405 und 7408
22 Nickel in Rohform Position 7502
23 Aluminium in Rohform Position 7601
24 Blei in Rohform Position 7801
25 Zink in Rohform Position 7901
26 Zinn in Rohform Position 8001
27 Nichteisenmetalle, ausgenommen Waren daraus und Abfälle und Schrott aus Positionen 8101 bis 8112

Die Gegenstände dürfen nicht für die Lieferung auf der Einzelhandelsstufe aufgemacht sein.

Anlage 1 UStG 2005 - Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können